KfW-Förderung für Einbruchschutz

Seit 2015 wird Einbruchschutz durch das Bundesinnenministerium und die KfW Bankengruppe gefördert. Alle Privatpersonen, die sich vor einem Einbruch schützen wollen, können einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro für Maßnahmen zum Einbruchschutz erhalten. Dieser Zuschuss ist nicht an die Vergabe eines Kredites durch den KfW-Konzern gebunden.

Zuschuss KfW-Förderung
Alles aus einer Hand
Beratung - Aufmaß - Montage
Große Ausstellung
Rund um das Thema Einbruchschutz
Beste Materialien
Hochwertig und langlebig

Unsere förderungsfähigen Produktkategorien

Folgende Produktkategorien können über das Investitionsprogramm der KfW-Bankengruppe gefördert werden

Gitter

Fenstergitter schützen gegen das Aufhebeln von Fenstern und gegen Einbrüche durch Glasbruch

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Nachrüstprodukte

Einbruchschutz zum Nachrüsten an vorhandenen Fenstern und Türen

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Rollgitter

Stahl- oder Aluminiumrollgitter für diverse Einsatzbereiche

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Scherengitter

Absicherung von Fenster und Türen bis hin zu großen Schaufenstern oder Abtrennung von Gebäudeteilen

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Sicherheitsrollladen

Geprüfte und zertifizierte Rollladen bis Widerstandsklasse RC 3

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Türen

Im Produktbereich Türen unterscheiden wir im ersten Schritt zwischen Hauseingangstüren und Wohnungseingangstüren.

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Das Förderprogramm für Einbruchschutz

Die Zuschüsse, die Privatkunden für Einbruchschutz erhalten können, sind gestaffelt: Für die ersten 1.000 Euro an förderfähigen Investitionskosten wird ein Zuschuss in Höhe von 20% gewährt. Weitere förderfähige Kosten werden mit 10% bezuschusst.

Die Zuschüsse müssen über das KfW-Zuschussportal vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden.

Nach Informationen der KfW stehen mechanische Sicherungen bei den Kunden an erster Stelle. Hier werden der Einbau von einbruchhemmenden Wohnungs- und Haustüren, Nachrüstprodukten für sowie Nachrüstprodukte für Wohnungs- und Hauseingangstüren in Bestandsgebäuden am häufigsten gefördert. Auch nach unseren Erfahrungen kann mit diesen Maßnahmen ein wirkungsvoller Einbruchschutz erreicht werden, da es dem Einbrecher durch diese Einbruchschutzmaßnahmen erschwert wird, in das Haus einzudringen. Laut Angaben der KfW werden pro Wohneinheit durchschnittlich etwa 5.000 Euro investiert, so dass der durchschnittliche Zuschuss bei 500 Euro liegt.

Was wird gefördert?

  • Der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
  • Der Einbau einbruchhemmender Garagentore und –zugänge ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN V ENV 1627, bei direkter Verbindung von der Garage zum Wohnhaus.
  • Der Einbau von Nachrüstprodukten für Haus- und Wohnungseingangstüren z.B. Querriegelschlösser, Kastenriegelschlösser, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckungen, Schließbleche, Mehrfachverriegelungen.
  • Der Einbau von Nachrüstprodukten für Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden z.B. Pilzkopfverriegelungen, Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, Fensterriegel, abschließbare Fenstergriffe.
  • Der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser
  • Erforderliche Nebenarbeiten

Wer wird gefördert

Privatpersonen, die

  • Eigentümer einer Wohnung oder eines Ein- oder Mehrfamilienhauses mit max. 2 Wohneinheiten sind
  • Ersterwerber einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses sind
  • Eine Eigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind
  • Mieter sind (lassen Sie die Arbeiten von Ihrem Vermieter genehmigen.)

Konditionen

Förderfähige Maßnahmen zum Einbruchschutz werden von mind. 500 Euro pro Antrag bis max. 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Bis 1.000 Euro förderfähige Maßnahme beträgt der Zuschuss 20 %, darüber hinausgehend 10% Förderung.

So gehen Sie vor

Planen Sie Ihre Maßnahme

Gern beraten wir Sie als ersten Schritt in unserer Ausstellung umfänglich zum Thema Einbruchschutz. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich verschiedenste Nachrüstsysteme an Musterfenstern anzusehen. Wer möchte, kann auch selbst als Einbrecher „tätig werden“ und versuchen, ein Standartfenster ohne zusätzliche Einbruchschutzmaßnahmen aufzuhebeln. Sie werden erstaunt sein, wie einfach das geht!

Im Anschluss vereinbaren wir einen Aufmaß-Termin bei Ihnen zu Hause. Hier wird mit Ihnen gemeinsam der Umfang der notwendigen Maßnahmen zum Einbruchschutz besprochen. Im Anschluss erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot.

Zuschuss beantragen

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung unbedingt bevor die Arbeiten durch uns ausgeführt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist nach den Richtlinien der KfW nicht zulässig.

Sollten die genauen Kosten bei Antragstellung noch nicht bekannt sein, empfiehlt die KfW, eine Kostenschätzung zu erstellen und auch eine  Kostensteigerungen von ca. 20% oder mehr zu kalkulieren, da eine nachträgliche Antragstellung bei Kostenerhöhung nicht möglich ist.

Ggf. kann auch der Höchstbetrag von 15.000 beantragt werde, auch wenn später nur ein Teilbetrag beauftragt und somit abgerufen wird.

Bitte beachten Sie auch, dass eine Zusage nur eine begrenzte Zeit gültig ist. Das Ablaufdatum finden Sie unter dem Punkt „wie geht es weiter?“ Ihrer Zusage.

Vorhaben umsetzen und Identität nachweisen

Nachdem Sie eine Zusage auf Ihren Antrag erhalten haben, können die beauftragten Arbeiten ausgeführt werden.

Zeitgleich weisen Sie Ihre Identität gegenüber der KfW nach, dies ist per Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post oder per Video-Identifizierung möglich.

Zuschuss erhalten

Nach Ausführung der Maßnahmen zum Einbruchschutz und Nachweis Ihrer Identität, können Sie die Gesamtkosten der Maßnahme im KfW-Zuschussportal erfassen und die entsprechenden Rechnungen hochladen. Anschließend wird der Zuschuss durch die KfW direkt an Sie ausgezahlt.

Weitere Information

Weitere Informationen sowie den Zugang zum KfW -Zuschussportal erhalten Sie direkt der KfW-Bankengruppe