Seit 2015 wird Einbruchschutz durch das Bundesinnenministerium und die KfW Bankengruppe gefördert. Alle Privatpersonen, die sich vor einem Einbruch schützen wollen, können einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro für Maßnahmen zum Einbruchschutz erhalten. Dieser Zuschuss ist nicht an die Vergabe eines Kredites durch den KfW-Konzern gebunden.
Folgende Produktkategorien können über das Investitionsprogramm der KfW-Bankengruppe gefördert werden
Fenstergitter schützen gegen das Aufhebeln von Fenstern und gegen Einbrüche durch Glasbruch
Einbruchschutz zum Nachrüsten an vorhandenen Fenstern und Türen
Absicherung von Fenster und Türen bis hin zu großen Schaufenstern oder Abtrennung von Gebäudeteilen
Die Zuschüsse, die Privatkunden für Einbruchschutz erhalten können, sind gestaffelt: Für die ersten 1.000 Euro an förderfähigen Investitionskosten wird ein Zuschuss in Höhe von 20% gewährt. Weitere förderfähige Kosten werden mit 10% bezuschusst.
Die Zuschüsse müssen über das KfW-Zuschussportal vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden.
Nach Informationen der KfW stehen mechanische Sicherungen bei den Kunden an erster Stelle. Hier werden der Einbau von einbruchhemmenden Wohnungs- und Haustüren, Nachrüstprodukten für sowie Nachrüstprodukte für Wohnungs- und Hauseingangstüren in Bestandsgebäuden am häufigsten gefördert. Auch nach unseren Erfahrungen kann mit diesen Maßnahmen ein wirkungsvoller Einbruchschutz erreicht werden, da es dem Einbrecher durch diese Einbruchschutzmaßnahmen erschwert wird, in das Haus einzudringen. Laut Angaben der KfW werden pro Wohneinheit durchschnittlich etwa 5.000 Euro investiert, so dass der durchschnittliche Zuschuss bei 500 Euro liegt.